Leistungsentgelt

Das Seniorenheim Am Danewerk ist nach §72 SGB XI berechtigt, Leistungen der vollstationären Pflege nach §43 sowie Kurzzeitpflege §42 und Verhinderungspflege §39 anzubieten und kostendeckende Entgelte zu berechnen. Das Heimentgelt wurde dabei in Verhandlungen mit dem VDEK sowie dem Kreis Schleswig-Flendsburg als angemessen festgestellt.

Das Heimentgelt setzt sich aus den den Komponenten Pflege, Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Diese bilden die täglichen Gesamtkosten. Bei Teilmonaten erfolgt die Berechnung auf Basis der anwesenden Tage, bei vollen Monaten hingegen pauschal mit 30,42 Tagen.

 

Das Seniorenheim Am Danewerk verfügt ausschließlich über Einzelzimmer. Es wurde früh entschieden, dass Doppel- bzw. Mehrbettzimmer nicht mehr zeitgemäß sind. Für diese größeren Einzelzimmer wird zusätzlich ein täglicher Zimmerzuschlag in Höhe von 2,56€ erhoben.

 

Es wird zusätzliche soziale Betreuung nach §43b SGB XI angeboten, für die aktuell 133,85€ je Monat erhoben wird. Diese Kosten werden dabei vollständig von der Pflegekasse übernommen.

 

Ab dem 01.01.2021 wird die Ausbildung des Pflegeberufs in Schleswig-Holstein besonders gefördert. Dafür wurde der sogenannte Ausbildungsfond eingeführt, der die Kosten der Pflegeausbildung fördert und dafür eine Umlage bei den Pflegebetrieben erhebt. Dadurch erhöhen sich die von uns in Rechnung gestellten Tagessätze um 1,66€ bzw. die monatlichen Heimkosten um 50,50€.

Unsere aktuellen Pflegesätze

 

Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten, Leistungen, staatlichen Förderungen und Ansprüchen sowie finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter +49 4621 37755 oder über unser Kontaktformular.

Übersicht der Heimkosten (Monatsbeispiel mit 30,42 Tage)

 

 

 

Stand ab :01.01.2022

 

Pflegegrad 1:

Tagessatz :79,23 € x 30,42 Tage + 52,93€  = 2.463,11 €    

Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Zuschuss von 125,00 € ,der nur von Ihnen bei der Pflegekasse beantragt werden kann.

(Ab Pflegegrad 2 rechnen die Pflegekassen direkt mit uns ab)

 

Pflegegrad 2:

Tagessatz :93,54 € x 30,42 Tage + 52,93€  = 2.898,42 €

abzüglich Pflegekasse:                                  - 770,00 €

abzüglich LZ mindestens:                              -   42,69 €

Restbetrag:                                              = 2.085,72 €

 

Pflegegrad 3:

Tagessatz :109,72 € x 30,42 Tage +52,93€  = 3.390,60 €

abzüglich Pflegekasse:                               - 1.262,00  €

abzüglich LZ mindestens:                              -   42,70  €

Restbetrag:                                              = 2.085,70 

 

Pflegegrad 4:

Tagessatz :126,58 € x 30,42 Tage + 52,93€ = 3.903,48 €

abzüglich Pflegekasse:                                 -1.775,00 €

abzüglich LZ mindestens:                              -   42,69  €

Restbetrag:                                               = 2.085,79 €

 

 

Pflegegrad 5:

Tagessatz: 134,14€ x 30,42 Tage + 52,93€ =  4.133,46 €

abzüglich Pflegekasse:                                - 2.005,00 €

abzüglich LZ mindestens:                              -   42,69  €

Restbetrag :                                              = 2.085,77 €

 

 

Die Rechnungsbeträge fallen höher als die ausgewiesenen Eigenanteile aus, wenn eine Beihilfeberechtigung oder eine Privatversicherung vorliegt. In diesem Fall muss der Versicherte entsprechend Erstattungsanträge stellen. Die Pflegekasse zahlt in Abhängigkeit der stationären Pflegedauer einen Leistungszuschlag (LZ), dieser beträgt mindestens 5% jedoch höchstens 70% des Eigenanteils der reinen Pflegekosten. Ausgewiesen sind 5% für das erste Jahr der stationären Pflege.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Durch Umsetzung neuer gesetzlicher Bestimmung in Form der sogenannten Tariftreue kommt es branchenweit zu einer Anpassung des Entlohnungsniveaus auf tarifähnliche Löhne. Hierdurch kommt es ab 01.09.2022 zu einer weiteren Erhöhung des Heimentgeltes um circa 300,00€.